Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB dienen als Entwurf und sollten vor Verwendung juristisch geprüft werden.

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lars Fiëck, OKAI – KI-Beratung, Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“).

Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen: KI-Beratung, Workshops, Schulungen, KI-Implementierung, Chatbot-Entwicklung und verwandte Dienstleistungen.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Schriftform kann auch durch E-Mail gewahrt werden.

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  1. KI-Strategieberatung und Potenzialanalysen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  2. Workshops und Schulungen zum Thema Künstliche Intelligenz
  3. Konzeption und Implementierung von KI-Lösungen
  4. Entwicklung von Chatbots und automatisierten Assistenzsystemen
  5. Begleitung bei der Einführung von KI-Tools in bestehende Geschäftsprozesse

Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden gesondert vergütet.

4. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Banküberweisung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

Reisekosten und Auslagen werden, sofern vereinbart, gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Dazu gehören insbesondere:

  1. Benennung eines Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis
  2. Bereitstellung benötigter Daten, Systeme und Zugänge
  3. Rechtzeitige Rückmeldungen und Freigaben
  4. Sicherstellung, dass bereitgestellte Daten rechtmäßig verwendet werden dürfen

Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

6. KI-spezifische Klauseln

6.1 Keine Garantie auf KI-Ergebnisse

Künstliche Intelligenz basiert auf statistischen Modellen und Wahrscheinlichkeiten. Der Auftragnehmer kann daher keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der durch KI-Systeme erzeugten Ergebnisse übernehmen. KI-Ergebnisse stellen keine verbindliche Fachberatung dar.

6.2 Prüfpflicht bei KI-generierten Inhalten

KI-generierte Inhalte (Texte, Analysen, Code, Empfehlungen etc.) können Fehler, Ungenauigkeiten oder sogenannte „Halluzinationen“ enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle KI-generierten Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung zu prüfen.

6.3 Haftungsausschluss für Entscheidungen auf Basis von KI-Empfehlungen

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch Entscheidungen entstehen, die auf Grundlage von KI-Empfehlungen, KI-Analysen oder KI-generierten Inhalten getroffen werden. Die Entscheidungsverantwortung verbleibt stets beim Auftraggeber.

6.4 Daten in KI-Tools – Verantwortung und Datenschutz

Werden im Rahmen der Zusammenarbeit Daten in KI-Tools (z. B. Sprachmodelle, Analyse-Tools) eingegeben, gelten folgende Regelungen:

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er berechtigt ist, die jeweiligen Daten in die genutzten KI-Tools einzugeben.
  2. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass bei der Nutzung von KI-Diensten Dritter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google) Daten an deren Server übermittelt werden können. Der Auftragnehmer achtet auf den Einsatz datenschutzkonformer Lösungen.
  3. Personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse sollten nur nach ausdrücklicher Abstimmung in KI-Tools eingegeben werden.
  4. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab, welche KI-Tools im Projekt eingesetzt werden und welche Datenverarbeitungspraktiken damit verbunden sind.

6.5 EU AI Act – Compliance-Hinweis

Der Auftragnehmer orientiert sich bei der Auswahl und dem Einsatz von KI-Systemen an den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act). Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten hinsichtlich der Risikoklassifizierung und der sich daraus ergebenden Pflichten. Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfolgt nicht.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Präsentationen, Dokumentationen, Code etc.) sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie Schöpfungshöhe erreichen.

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Für KI-generierte Inhalte gilt: Soweit KI-generierte Werke keinen urheberrechtlichen Schutz genießen (da sie nicht von einem Menschen geschaffen wurden), steht es dem Auftraggeber frei, diese nach eigenem Ermessen zu verwenden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

Der Auftragnehmer behält das Recht, die Art der erbrachten Leistungen (ohne vertrauliche Details) als Referenz zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Auftrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, geschieht dies im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

10. Kündigung und Storno

Beratungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht individuell anders vereinbart.

Für Workshops und Schulungen gelten folgende Stornobedingungen:

  1. Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
  2. Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  3. Nichterscheinen ohne Absage: 100 % der vereinbarten Vergütung

Bei Absage durch den Auftragnehmer wird ein Ersatztermin angeboten oder bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Kontakt

Lars Fiëck / OKAI – KI-Beratung
Hamburg
E-Mail: hallo@ok-ai.de
Web: ok-ai.de

TÜV-Testmark – Zertifizierter Manager für angewandte KI-Transformation

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